Satzungen
In den aktuellen WTV-Statuten sind die Verbandsorganisation, die Ziele des Verbandes, die Rechte und Pflichte der Verbandsmitglieder sowie die wichtigsten Finanzgrundlagen definiert.
Ein Auszug aus den WTV-Statuten:
Dem Verband obliegt es ...• die Verbands- und Mitgliederinteressen gegenüber den Behörden (Landessportorganisation)und den anderen Sportverbänden zu vertreten und alle mit demTennissport zusammenhängenden Fragen im Bereich des Bundeslandes Wien zuentscheiden
• die sportlichen Beziehungen mit den anderen Bundesländern sowie anderen
Tennisverbänden zu pflegen und die Interessen des Wiener Tennissportes sowie
jener seiner Verbandsmitglieder gegenüber dem Österreichischen Tennisverband
(ÖTV) zu vertreten
• für die Aus- und Fortbildung von Lehrpersonal zu sorgen
• in seinem Bereich das Wettspielwesen zu regeln, zu überwachen und die
Einhaltung der geltenden Wettspielordnung zu sichern
• die in seine Kompetenz fallenden Turniertermine festzulegen, zu genehmigen und
die Landesmeisterschaften zu veranstalten
• alle sich aus dem Verbandsverhältnis ergebenden Fragen im Sinne der
Satzungsziele zu regeln, das sportgerechte Verhalten der Mitglieder sicherzustellen
• die Aufgaben sportlicher, administrativer und finanzieller Art durchzuführen, die
ihm vom ÖTV übertragen wurden
• die Errichtung von Tennisanlagen zu fördern
• Die Organe des Verbandes sind:⇒ die Generalversammlung ⇒ der Vorstand ⇒ die Rechnungsprüfer ⇒ der Verbandswettspielausschuss ⇒ das Schiedsgericht
Informieren Sie sich ausführlich über die Satzungen des Wiener Tennisverbandes. Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Sekretariat, Telefon +43-1-7262626-10 in Verbindung.