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Bundesministerium gewährt Ukraine-Bonus für Vereine

Die Aufnahme von Personen mit Vertriebenen-Status wird vom Bundesministerium unterstützt.
Verfasst von: , 25.04.2022
© GEPA pictures/ Edgar Eisner
Bundesminister Werner Kogler

Auch in Österreich bekommt man die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine in vielerlei Hinsicht zu spüren, etwa in Form Zehntausender hierzulande ankommender Flüchtlinge. Solidarität und Hilfsbereitschaft sind jetzt gefordert, ganz besonders in der Sportwelt – und werden nun von der Österreichischen Bundesregierung dementsprechend gewürdigt und unterstützt. Denn wie das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vor kurzer Zeit offiziell bekanntgegeben hat, können alle vor dem 1. Dezember 2021 gegründeten Sportvereine im Rahmen des Förderprogramms „Sportbonus“ einen Zuschuss für die Aufnahme als Vereinsmitglied von allen Personen mit Vertriebenen-Status gemäß Vertriebenen-Verordnung (BGBl. II Nr. 92/2022) beantragen. Dieser gemeinhin als Ukraine-Bonus titulierte Zuschuss, der sich jedoch nicht auf die Ukraine beschränkt und auch für Vertriebene anderer Nationalitäten verfügbar ist, beträgt 100 Prozent des regulären Mitgliedsbeitrags, maximal jedoch 120 Euro.

Gemäß dem vorliegenden Schreiben des Bundesministeriums ist Folgendes zu beachten: „Der Zuschuss für Mitgliedschaften von ukrainischen Vertriebenen wird gemeinsam mit der normalen Antragstellung beantragt. Sportvereine haben gegenüber dem Dach- oder Fachverband zu bestätigen, dass bis zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des Vertriebenen-Status erbracht wurde. Der Nachweis des Vertriebenen-Status gilt als erbracht, sobald der Sportverein eine Kopie des Vertriebenen-Ausweises (‚blaue Karte’) unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei sich zur Aufbewahrung hinterlegt hat.“

Weiter weist das Bundesministerium darauf hin, dass in Phase 3 und 4 eine neue Excel-Liste zur Verfügung stehen wird. Die bisher verwendeten Excel-Vorlagen können für die weiteren Phasen nicht hochgeladen werden. Alle registrierten und verifizierten Vereine werden vom Bundesministerium diesbezüglich ebenfalls noch ein Schreiben erhalten. Im Dezember 2021 war das Förderprogramm „Sportbonus“, das aufgrund der negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Sport ins Leben gerufen worden war, bis 15. September 2022 verlängert worden. Vereine können vom 1. Mai 2022 bis 31. Mai 2022 (Phase 3) und von 19. September 2022 bis 16. Oktober 2022 (Phase 4) Anträge über www.sportbonus.at einreichen.

© GEPA pictures/ Edgar Eisner
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