Instandsetzung der Anlage
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Vereinsvertreter!
Zwei große Fragen beschäftigen zur Zeit alle Vereine: Dürfen wir unsere Anlagen instand setzen und können wir Kurzarbeit beantragen? Zur ersten Frage können wir nun die verbindliche Antwort geben:
► Tennisanlagen dürfen instand gesetzt werden, wenn weniger als 5 Personen auf der Anlage anwesend sind und diese mindestens 1 Meter Abstand voneinander halten. Keinesfalls darf die Anlage von Spielerinnen und Spielern betreten werden!
► Zum Thema Kurzarbeit: Diese wird möglich sein. Allerdings gibt es die Problematik, dass es für Vereine keine Kollektivverträge gibt und keinen Sozialpartner, der diese Vereinbarung unterschreiben könnte. Der Bundesverband der Sportverbände, die Sport Austria, arbeitet an einer Lösung.
Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten!
Mit sportlichen Grüßen
WTV-Vorstand