COVID-19
Verbands-Info
Was ist im Tennis ab dem 12.12. erlaubt? Was ist verboten?
Verfasst von: Wolfgang Wonesch, 09.12.2021
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AKTUELLE MASSNAHMEN IM SPORT
INDOOR | ► Indoor-Sportstätten dürfen ab dem 12. Dezember wieder öffnen ► Zum Betreten von Indoor-Sportstätten und Fitnessstudios braucht man einen 2G-Nachweis. ► Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen BesucherInnen vorgeschrieben. ► Garderoben, Duschen und Saunen dürfen benutzt werden. ► Buffets & Restaurants sind gesperrt! Nur: Take away ist erlaubt. |
KINDER/JUGEND | ► Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2G-Nachweis gleichgestellt. |
SPITZENSPORT | ► SpitzensportlerInnen dürfen mit 2,5G-Nachweis und Präventionskonzept auch in Sportstätten trainieren. ► Spitzensport ist ohne TeilnehmerInnenbeschränkung möglich ► für ZuschauerInnen gilt: indoor maximal 2.000 ZuschauerInnen / outdoor maximal 4.000 ZuschauerInnen |
INFORMATION | aktuelle Regelungen | Website |
Spielbericht
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Gast
3:16
Sätze
64:102
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Sätze
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Sätze: Einzel
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Games: Einzel
Doppel
1.Satz
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Games: Doppel