2,5 G-Regel zum Betreten der Sportstätten in Wien
Seit 1. Oktober gelten in Wien folgende Maßnahmen, die auch den Zutritt zu nicht öffentlichen Sportstätten betreffen:
Tennisanlagen dürfen nur noch mit dem 2,5 G-Nachweis betreten werden. Also geimpft, genesen oder PCR-getestet, nicht älter als 48 Stunden. Für Kinder unter 12 Jahren reicht ein Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Die Testpflicht besteht ab 6 Jahren.
Diese 2,5 G-Regel gilt ferner in der Gastronomie und bei Veranstaltungen von 26 - 500 Personen, daher auch bei der Mannschaftsführersitzung am 21. Oktober (Beginn 18.30) des WTV, zu der nur ein Vertreter pro Verein kommen darf.
Leider kann es auch heuer aufgrund der strengen Bestimmungen und aus Rücksicht auf SpielerInnen, die trotz Impfung wenig Schutz haben, kein großes Oktoberfest zur Ehrung der Mannschaftsmeisterschaft geben.
Dennoch sollen die Sieger nicht leer ausgehen:
Die Mannschaftsführersitzung wird seitens des WTV dazu genutzt, den Siegern der Mannschaftsmeisterschaft Pokale und Karten für das Tennisturnier in der Wiener Stadthalle zukommen zu lassen. Es wird gebeten, dass der jeweilige Vereinsvertreter die Pokale und die Karten für seine Mannschaften übernimt.
Apropos Sitzung: Der WTV bittet dringend, sich bis 19. Oktober verbindlich anzumelden.
Link für die Anmeldung: www.uawg.online/mannschaftsfuehrerinnensitzung/21102021
Passwort: WTV21102021