Pauschale Reiseaufwandsentschädigung: Aktualisierter Leitfaden und FAQ von Sport Austria
Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein.
Sport Austria hat nun die vielen offenen Fragen der letzten Monate zusammengefasst, mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgestimmt und dazu den Leitfaden mit Praxisbeispielen verständlich und praxisnah überarbeitet. Zusätzlich hat Sport Austria mit Steuerrechtsexpert:innen weitere praxisnahe Fragen aufbereitet und als Frequently Asked Questions (FAQ) veröffentlicht.
Bis wann muss das L 19-Formular eingereicht werden?
Die Meldung hat einmal jährlich im Nachhinein durch den begünstigten Rechtsträger (bspw. Verband/Verein) in elektronischer Form bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar des Folgejahres postalisch an Ihr Finanzamt (https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/) zu übermitteln.
Ab wann ist die Meldung der PRAE 2024 in elektronische Form möglich?
Das Formular L 19 ist online über ELDA (nicht über FinanzOnline) zu übermitteln. Dies ist technisch seit 1.2.2024 möglich.