Pauschale Reiseaufwandsentschädigung: Aktualisierter Leitfaden und FAQ von Sport Austria
Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein.
Sport Austria hat nun die vielen offenen Fragen der letzten Monate zusammengefasst, mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgestimmt und dazu den Leitfaden mit Praxisbeispielen verständlich und praxisnah überarbeitet. Zusätzlich hat Sport Austria mit Steuerrechtsexpert:innen weitere praxisnahe Fragen aufbereitet und als Frequently Asked Questions (FAQ) veröffentlicht.