Verbands-Info
Update: Meldepflicht Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)
Verfasst von: Presseaussendung / Redaktion, 22.01.2024
Sport Austria, die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich, hat letzte Woche ein Update zur Meldepflicht der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) veröffentlicht. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte und Informationen.
- Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.
- Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA. Die Registrierung zu ELDA ist bereits hier möglich: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838847&portal=eldaportal
- Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA wird spätestens ab 6.2.2024 möglich sein.
- Bis die elektronische Meldung der PRAE in ELDA (spätestens ab 6.2.2024) technisch möglich ist, besteht die Möglichkeit, die Meldung mit dem L19-Formular in Papierform abzugeben. Die Formulare sind ebenfalls bis spätestens 29.2.2024 an euer Finanzamt (Hier geht es zur Finanzamtssuche) postalisch zu übermitteln.
- Sollen ausschließlich PRAE gemeldet werden, ist es nicht notwendig, eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
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